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Ziele und Aufgaben!


Zur Unterstützung der Behörden bei der Vollziehung der landesgesetzlichen Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes, wurde eine Körperschaft öffentlichen Rechtes mit der Bezeichnung

"Steiermärkiche Berg- und Naturwacht"

eingerichtet.

Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht hat in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft durch Aufklärung zu wecken:

  • die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zuschützen.
  • die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften zu Schutz der Natur zu überwachen.
    die Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege zu unterstützen;
  • geeignete Personen mit den Rechten und Pflichten eines Berg- und Naturwächters und den einschlägigen Rechtsvorschriften und Fachkenntnissen vertraut zu machen, bei der Bezirksverwaltungsbehörde ihre Bestellung zum Berg- und NaturwächterInnen zu beantragen und für ihre Fortbildung zu sorgen.